Legal

Terms & Conditions

Date
22 October 2026
Reading time
4 min

1. Geltungsbereich

1.1

Diese AGB gelten für alle Leistungen in Ausstellungsdesign, Interaktionsdesign, Programmierung, Prototypenbau und Produktdesign (»Leistungen«), die Mag. Leo Mühlfeld, Engerthstraße 124 / Hinterhaus, 1200 Wien, UID ATU81696504 (»Designer«), für seine Auftraggeber (»AG«) erbringt.

1.2

Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 1 KSchG). Verträge mit Verbraucher·innen schließt der Designer nicht auf Grundlage dieser AGB.

1.3

Es gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung. Abweichende Bedingungen des AG gelten nur, wenn der Designer ihnen schriftlich zustimmt.


2. Zusammenarbeit

2.1

Der Designer arbeitet auf Grundlage des Briefings des AG und ist in der Gestaltung frei. Im Angebot ist festgelegt, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind; ohne Festlegung sind es zwei. Weitere werden nach Aufwand verrechnet.

2.2

Der AG stellt Unterlagen, Informationen und Freigaben rechtzeitig bereit. Verzögert sich das, verschieben sich Termine entsprechend; dadurch entstehender Mehraufwand wird gesondert verrechnet.

2.3

Termine sind nur verbindlich, wenn der Designer sie schriftlich zusagt.

2.4

Der Designer kann Partner·innen oder Subunternehmer·innen für einzelne Leistungsteile beiziehen. Die Verantwortung gegenüber dem AG bleibt beim Designer.


3. Leistungsumfang und Fremdleistungen

3.1

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Briefing oder Angebot. Zusätzliche Leistungen und Änderungswünsche werden gesondert vereinbart und verrechnet.

3.2

Der Designer kann Fremdleistungen (z. B. Druck, Programmierung, Hardware) im Namen und auf Rechnung des AG beauftragen. Er haftet dabei nur für die sorgfältige Auswahl der Dritten.

3.3

Produktions- und Projektüberwachung (z. B. Aufbau, Druckabnahme, Testphasen) übernimmt der Designer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.


4. Abnahme

4.1

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der AG nicht binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich begründete Mängel rügt, spätestens aber mit ihrer Nutzung. Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.


5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1

Alle Entwürfe, Konzepte, Programme, Prototypen und Designs (»Werke«) sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte bleiben beim Designer.

5.2

Mit vollständiger Bezahlung erhält der AG eine nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung für den vereinbarten Zweck und Umfang; ohne genaue Regelung für den Mindestumfang, den der Auftrag erfordert. Ein ausschließliches Werknutzungsrecht bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Vor vollständiger Bezahlung ist jede Nutzung unzulässig.

5.3

Jede weitergehende Nutzung, etwa Änderungen, Vervielfältigungen oder Weiterentwicklungen, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Designers und ist gesondert zu vergüten.

5.4

Originaldateien (z. B. CAD-Daten, Quellcode, Layoutdateien) sind nur bei gesonderter Vereinbarung Teil der Leistung.

5.5

Der AG nennt den Designer als Urheber, wo das üblich und möglich ist (§ 20 UrhG).


6. Gewährleistung

6.1

Mängel sind binnen 14 Tagen nach Übergabe schriftlich und begründet zu rügen. Der Designer kann zunächst verbessern oder austauschen.

6.2

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übergabe. Die Vermutung des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

6.3

Prototypen und Funktionsmuster sind nicht für den Dauer- oder öffentlichen Betrieb ausgelegt, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart ist.


7. Haftung

7.1

Der Designer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ausgenommen sind Personenschäden. Die Haftung ist mit dem Netto-Honorar des jeweiligen Auftrags begrenzt; für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Datenverlust haftet er nicht.

7.2

Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate, nachdem der AG von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hat, spätestens drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis.

7.3

Der AG gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Texte, Bilder, Pläne, 3D-Daten) frei von Rechten Dritter sind und für den vereinbarten Zweck genutzt werden dürfen, und hält den Designer insoweit schad- und klaglos.

7.4

Die rechtliche Prüfung (z. B. Marken-, Wettbewerbs- und Patentrecht, Normen und behördliche Auflagen) obliegt dem AG.


8. Installationen und Betrieb

8.1

Ab Übergabe ist der AG für Betrieb, Aufsicht, Wartung und sicherheitstechnische Prüfung von Installationen, Exponaten und Geräten verantwortlich, einschließlich behördlicher Genehmigungen und des Schutzes von Besucher·innen.


9. Zahlung

9.1

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fremdkosten, Material sowie Reise- und Transportkosten werden gesondert verrechnet.

9.2

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind 40 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung fällig; mit der Arbeit beginnt der Designer nach deren Eingang. Die restlichen 60 % sind nach Abnahme fällig, zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

9.3

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB) und die Pauschale nach § 458 UGB. Der Designer kann seine Arbeit bis zur Zahlung unterbrechen.

9.4

Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Designers. Der AG kann nur mit anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.


10. Referenznutzung

10.1

Der Designer darf die erbrachten Leistungen und den AG als Referenz in Print- und Online-Medien zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des AG entgegenstehen.

10.2

Bei physischen oder gedruckten Arbeiten erhält der Designer, soweit zumutbar, ein Belegexemplar oder eine Dokumentation für das Portfolio.


11. Rücktritt und Abbruch

11.1

Rücktritt und Kündigung bedürfen der Schriftform.

11.2

Unterbleibt die Ausführung aus Gründen auf Seiten des AG, behält der Designer den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 1168 ABGB).

11.3

Bei Abbruch bleiben alle Nutzungsrechte beim Designer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.


12. Künstliche Intelligenz

12.1

Unterlagen und Daten des AG werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet oder dafür weitergegeben. Setzt der Designer KI-Dienste ein, dann nur solche, die ein Training mit diesen Inhalten vertraglich ausschließen.

12.2

Die gelieferten Werke dürfen ohne schriftliche Vereinbarung weder zum Training noch als Eingabe für KI-Systeme verwendet oder Dritten dafür überlassen werden.

12.3

Beigestellte Inhalte, die ganz oder teilweise mit generativer KI erstellt wurden, kennzeichnet der AG vorab. Für ihre Rechtmäßigkeit gilt Punkt 7.3.


13. Schlussbestimmungen

13.1

Änderungen dieser AGB und des Auftrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

13.2

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

13.3

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.